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Familiengerichtshilfe: friend AT court – friend OF THE court



Friend at court könnte mit Amigo der CSU-Amigo-Affäre übersetzt werden.
Friend of the court ist ein Gerichtssachverständiger im amerikanischen Rechtssystem.

Wohin tendiert die vor fünf Jahren gestärkte Familiengerichtshilfe?

Ist sie eine Amiga des Familiengerichts oder eine aufklärende, korrigierende Fachkraft.

Gewollt war eine Ausgewogenheit in österreichischer Tradition:
Wir verbessern aber ändern nichts!

Aufgaben der Familiengerichtshilfe (FGH):

Clearing (Konfliktquellen feststellen und nach Möglichkeit beseitigen)

Sammlung von Entscheidungsgrundlagen (Erhebungen für Gerichtsentscheidungen durchführen)

Fachliche Stellungnahmen (wenn keine Einigung erzielt werden konnte, eine fachlich fundierte Stellungnahme für das Gericht erstellen)

Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler (einerseits Kinder zu stärken, andererseits als Ohren und Augen des Gerichts eigene Wahrnehmungen für weitere Gerichtsentscheidungen mitteilen)

Die ersten zwei Aufgaben finden ausschließlich unter der Aufsicht des Familiengerichts (FG) statt, die anderen zwei basieren auf einem eigenständigen Tätigwerden; könnten basieren.

Das Festhalten an der Aufsicht des FG über die FGH ist problematisch. Familiengerichtshilfe wird nur eingeschaltet, wenn das Familiengericht versagt hat. Ein FG, das versagt hat, einen Pflegschaftskrieg, der zum Schaden der Kinder geführt wird, zu beenden, die Aufsicht über die FGH zu geben, ist mehr als ein Schildbürgerstreit. Das ist schlichtweg kriminell. Hier werden Steuermittel verschleudert, um die Unfähigkeit eines Familiengerichts zu rechtfertigen.

Dementsprechend fraglich erscheint oft die fachliche Qualifikation der Bediensteten der FGH. Wichtiger als Fachkompetenz scheint die Bereitschaft zum vorauseilenden Gehorsam zu sein.

Je gröber die Fahrlässigkeit eines FG war, die einen Pflegschaftskrieg zu einem Dauerzustand werden ließ, desto größter wird das Bemühen des FG sein, sich rein zu waschen.
Keine Richterin wird den Auftrag erteilen, ihre eigene Unfähigkeit amtlich feststellen zu lassen. 
So wie viele Gerichtsgutachten Gefälligkeitsgutachten für Gerichte sind, so agiert die FGH in den ersten zwei Punkten ausschließlich im Interesse der FG.

In ihren beiden anderen Funktionen könnte die FGH eigenständig im Interesse des Kindeswohls tätig werden. Könnte. Aber sie tut es nicht!
In Österreich wurde seit der Stärkung der FGH vor 5 Jahren kein einziger Fall bekannt, in dem die FGH aufgrund ihrer eigenständigen Wahrnehmung gegen die (unrichtige) Aktenlage des FG Stellung bezogen hätte. 
Die FH agiert ausschließlich auf Basis der Aktenlage - ganz egal wie sehr diese der Wahrheit widerspricht.  

FG schalten FGH ein, weil „etwas schief“ läuft, aber FGH finden immer nur die selben Antworten wie die FG.
FGH ist also ein Etikettenschwindel, der statt Kindern strittiger Trennungen unfähigen Richterinnen hilft. Familiengerichtshilfe ist eben die Hilfe der Familiengerichte. Mehr Amiga als Fachkraft.

Die FGH verbiegt sich solange, bis sie dem FG Recht geben kann.
Die FGH meidet Beweise wie der Teufel das Weihwasser.
Die FGH ist daher nicht gratis aber umsonst.

Auf die Beschwerdemöglichkeiten über die FGH (die es selbstverständlich gibt) einzugehen, erinnert an die Beschwerde an einen Paten, dass seine Schutzgeldeintreiber einem die Finger gebrochen hätten. Hier schließt sich nämlich der Kreis. Die Justiz entscheidet über die Arbeit der FGH und die Justiz entscheidet über die Beschwerden über die FGH.

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