Friend at court
könnte mit Amigo der CSU-Amigo-Affäre übersetzt werden.
Friend of the court
ist ein Gerichtssachverständiger im amerikanischen Rechtssystem.
Wohin tendiert
die vor fünf Jahren gestärkte Familiengerichtshilfe?
Ist sie eine
Amiga des Familiengerichts oder eine aufklärende, korrigierende
Fachkraft.
Gewollt war eine
Ausgewogenheit in österreichischer Tradition:
Wir verbessern
aber ändern nichts!
Aufgaben der Familiengerichtshilfe (FGH):
Clearing
(Konfliktquellen
feststellen und nach Möglichkeit beseitigen)
Sammlung
von Entscheidungsgrundlagen
(Erhebungen
für Gerichtsentscheidungen durchführen)
Fachliche
Stellungnahmen
(wenn keine
Einigung erzielt werden konnte, eine fachlich fundierte Stellungnahme
für das Gericht erstellen)
Familiengerichtshilfe
als Besuchsmittler
(einerseits Kinder zu
stärken, andererseits als Ohren und Augen des Gerichts eigene
Wahrnehmungen für weitere Gerichtsentscheidungen mitteilen)
Die
ersten zwei Aufgaben finden ausschließlich
unter der Aufsicht des
Familiengerichts
(FG) statt,
die anderen zwei basieren auf einem eigenständigen Tätigwerden; könnten basieren.
Das
Festhalten an der Aufsicht des FG
über die FGH
ist problematisch. Familiengerichtshilfe wird nur eingeschaltet, wenn
das Familiengericht versagt hat. Ein FG,
das versagt hat, einen
Pflegschaftskrieg, der zum
Schaden der Kinder
geführt wird, zu beenden, die Aufsicht über die FGH zu
geben, ist mehr als ein Schildbürgerstreit. Das ist schlichtweg
kriminell. Hier werden Steuermittel verschleudert, um die Unfähigkeit
eines Familiengerichts zu rechtfertigen.
Dementsprechend
fraglich erscheint oft die fachliche Qualifikation der Bediensteten
der FGH. Wichtiger als Fachkompetenz scheint die Bereitschaft zum
vorauseilenden Gehorsam zu sein.
Je
gröber die Fahrlässigkeit eines FG war, die einen Pflegschaftskrieg
zu einem Dauerzustand werden ließ, desto größter wird das Bemühen des FG sein, sich rein zu waschen.
Keine Richterin wird den Auftrag erteilen, ihre eigene Unfähigkeit amtlich feststellen zu lassen.
So
wie viele Gerichtsgutachten Gefälligkeitsgutachten für Gerichte
sind, so agiert die FGH in den ersten zwei Punkten
ausschließlich im Interesse der FG.
In
ihren beiden anderen Funktionen könnte die FGH eigenständig im
Interesse des Kindeswohls tätig werden. Könnte. Aber sie tut es
nicht!
In Österreich
wurde seit der Stärkung der FGH vor 5 Jahren kein einziger Fall bekannt, in
dem die FGH aufgrund ihrer eigenständigen Wahrnehmung gegen die
(unrichtige) Aktenlage des FG Stellung bezogen hätte.
Die FH agiert ausschließlich auf Basis der Aktenlage - ganz egal wie sehr diese der Wahrheit widerspricht.
FG schalten FGH ein, weil „etwas schief“ läuft,
aber FGH finden immer nur die selben Antworten wie die FG.
FGH ist
also ein Etikettenschwindel, der statt Kindern strittiger Trennungen
unfähigen Richterinnen hilft. Familiengerichtshilfe ist eben die Hilfe der Familiengerichte. Mehr Amiga als Fachkraft.
Die
FGH verbiegt sich solange, bis sie dem FG Recht geben kann.
Die
FGH meidet Beweise wie der Teufel das Weihwasser.
Die
FGH ist daher nicht gratis aber
umsonst.
Auf
die Beschwerdemöglichkeiten über
die FGH (die es selbstverständlich gibt) einzugehen,
erinnert an die
Beschwerde an einen Paten, dass seine Schutzgeldeintreiber einem die
Finger gebrochen hätten. Hier schließt sich nämlich der Kreis. Die
Justiz entscheidet über die Arbeit der FGH und die Justiz
entscheidet über die Beschwerden über die FGH.
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